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Wichtig: Diese Angaben betreffen nur die SIM Piste. (Gelb markiert, Zugang beim roten Pfeil) Schiesspublikationen:
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*Angaben ohne Gewähr, auch auf die Publizierung vor Ort (Anschlagbrett beim Zugang) ist kein verlass! Nur wenn der rot-weisse Windsack nicht oben ist, ist die Piste frei. Bitte haltet Euch stets an die Benutzungsordnung. Auszug aus der Benutzungsordnung: Die Bevölkerung wird hiermit auf das signalisierte Verbot vom 15. April 1998 aufmerksam gemacht. Jedes Betreten und Befahren des, der Schweizerischen Eidg. gehörenden Areals des Waffenplatzes Thun durch Unbefugte sowie jede sonstige Besitzesstörung ist verboten. Ausnahmen sind in der "Benutzungsordnung von Waffenplatzgebieten für Zivilpersonen" rund um den Schiess- und Waffenplatz publiziert. Die Schweizerische Eidg. lehnt jede Haftpflicht ab, die sich zufolge Widerhandlung gegen dieses Verbot ergibt. Zuwiderhandelnde werden, gestützt auf das richterliche Verbot vom 15. April 1998, verzeigt und mit Busse bis 1000.-- bestraft ! |